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   SG Köln, 08.06.2020 - S 18 U 474/19   

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SG Köln, 08.06.2020 - S 18 U 474/19 (https://dejure.org/2020,80490)
SG Köln, Entscheidung vom 08.06.2020 - S 18 U 474/19 (https://dejure.org/2020,80490)
SG Köln, Entscheidung vom 08. Juni 2020 - S 18 U 474/19 (https://dejure.org/2020,80490)
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  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus SG Köln, 08.06.2020 - S 18 U 474/19
    Entscheidend sind immer die konkreten Verhältnisse im Einzelfall im Rahmen der anzustellenden Gesamtbetrachtung (BSG, Urteil vom 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R).

    Eine derart niedrige Beteiligung schließt zwar eine betriebliche Gemeinschafts-veranstaltung nicht von vornherein aus, spricht aber eher dagegen und fordert zum Beispiel hinsichtlich der Unternehmensleitung als Veranstalter oder der organisatorischen Zielrichtung und Vorbereitung stärkere Gesichtspunkte, die für eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung sprechen, wenn eine solche im Rahmen der anzustellenden Gesamtbetrachtung bejaht werden soll (BSG , Urteil vom 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R ; LSG Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 04.11.2005 - L 4 U 109/04 ; LSG Baden-Württemberg , Urteil vom 21.07.2011 - L 6 U 3857/10).

    Jedoch liegt es auf der Hand, dass bei der im Einzelfall anzustellenden Gesamtbetrachtung eine Veranstaltung ganz oder zumindest teilweise während der Arbeitszeit eher für eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung und eine Veranstaltung in der grundsätzlich arbeitsfreien Zeit eher dagegen spricht (BSG, Urteil vom 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R).

    Vertrauensschutz setzt vielmehr voraus, dass der Verletzte aufgrund der Gesamtumstände davon ausgehen konnte, dass es sich entsprechend den obigen Voraussetzungen um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung handeln würde (BSG , Urteil vom 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus SG Köln, 08.06.2020 - S 18 U 474/19
    Aus diesen gesetzlichen Vorgaben hat die Rechtsprechung (vergl. z.B.: BSG, Urteil vom 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R ; BSG , Urteil vom 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R ; BSG , Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R) die folgenden Grundsätze entwickelt :.
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus SG Köln, 08.06.2020 - S 18 U 474/19
    Aus diesen gesetzlichen Vorgaben hat die Rechtsprechung (vergl. z.B.: BSG, Urteil vom 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R ; BSG , Urteil vom 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R ; BSG , Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R) die folgenden Grundsätze entwickelt :.
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus SG Köln, 08.06.2020 - S 18 U 474/19
    Aus diesen gesetzlichen Vorgaben hat die Rechtsprechung (vergl. z.B.: BSG, Urteil vom 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R ; BSG , Urteil vom 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R ; BSG , Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R) die folgenden Grundsätze entwickelt :.
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 52/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Köln, 08.06.2020 - S 18 U 474/19
    So wurde unter Berücksichtigung der Gesamtumstände bei einer Teilnahme von 30 von 200 Betriebsangehörigen, also einer Beteiligungsquote von 15 %, Versicherungsschutz verneint (BSG , Urteil vom 09.12.2003 - B 2 U 52/02 R).
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Sachentscheidung des Revisionsgerichts

    Auszug aus SG Köln, 08.06.2020 - S 18 U 474/19
    Da es sich bei der auf Richterrecht beruhenden Einbeziehung von Gemeinschafts-veranstaltungen in den Unfallversicherungsschutz um eine eng begrenzte Ausnahme handelt (BSG , Urteil vom 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R), hält das Gericht nach alledem bei der gebotenen strengen Betrachtung im vorliegenden Fall einen Versicherungsschutz schon deshalb nicht für angezeigt.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2011 - L 6 U 3857/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Köln, 08.06.2020 - S 18 U 474/19
    Eine derart niedrige Beteiligung schließt zwar eine betriebliche Gemeinschafts-veranstaltung nicht von vornherein aus, spricht aber eher dagegen und fordert zum Beispiel hinsichtlich der Unternehmensleitung als Veranstalter oder der organisatorischen Zielrichtung und Vorbereitung stärkere Gesichtspunkte, die für eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung sprechen, wenn eine solche im Rahmen der anzustellenden Gesamtbetrachtung bejaht werden soll (BSG , Urteil vom 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R ; LSG Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 04.11.2005 - L 4 U 109/04 ; LSG Baden-Württemberg , Urteil vom 21.07.2011 - L 6 U 3857/10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - L 4 U 109/04
    Auszug aus SG Köln, 08.06.2020 - S 18 U 474/19
    Eine derart niedrige Beteiligung schließt zwar eine betriebliche Gemeinschafts-veranstaltung nicht von vornherein aus, spricht aber eher dagegen und fordert zum Beispiel hinsichtlich der Unternehmensleitung als Veranstalter oder der organisatorischen Zielrichtung und Vorbereitung stärkere Gesichtspunkte, die für eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung sprechen, wenn eine solche im Rahmen der anzustellenden Gesamtbetrachtung bejaht werden soll (BSG , Urteil vom 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R ; LSG Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 04.11.2005 - L 4 U 109/04 ; LSG Baden-Württemberg , Urteil vom 21.07.2011 - L 6 U 3857/10).
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